Wenn Männer oder Frauen übel nachreden …
Die ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen Sigi Maurer ist also (nicht rechtskräftig) wegen Verleumdung verurteilt worden, weil sie den Wahrheitsbeweis nicht antreten konnte, dass ihr Kläger der Urheber des kotz-ordinären Mails war (siehe mein „Brief gegen Gewalt“ Nr. 37 vom 10. Juni 2018), das sie über Facebook veröffentlicht hatte – denn Facebook gilt als Medium (Öffentlichkeit!), daher wird Medienrecht angewendet.
Als ich 1991 von Ernest Borneman wegen übler Nachrede, Kreditschädigung etc. geklagt worden war, wurde ich in allen Instanzen freigesprochen – in der ersten sogar durch den, wie es hieß, der FPÖ nahestehenden Medienrichter Ernest Maurer (welche Namenszufälle!); er hatte mir zugestanden, in dem inkriminierten Interview mit der Kulturkritikerin Sabine Perthold als politisch engagierte Frauen- und Kinderrechtlerin gesprochen zu haben und zitierte dazu ein früheres analoges Urteil, das für Peter Michael Lingens mit eben solcher Politberufung positiv ausgegangen war. Ich hatte Borneman als „senil“ bezeichnet – und konnte diese Diagnose zwar theoretisch begründen aber mangels neurologischer Untersuchung nicht praktisch durch den gesetzlich geforderten „Wahrheitsbeweis“ fundieren. Ich denke, diese Argumentation wäre auch bei Sigi Maurer wohlangebracht.