Voyeurismus

Nun sind also endlich auch „unbefugte“ Bildaufnahmen – und damit auch das „upskirting“, das Filmen unter den Rock (oder auch Kilt!) – strafrechtlich verboten: § 120a StGB ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft (Kurier, 22.01.2021, S. 23) – und mit bis zu sechs Monaten Haft verpönt – und Verdoppelung wenn derartige Aufzeichnungen veröffentlicht wurden.

In den 1950er Jahren, als nackte Brüste in den Kino-Schaukästen noch mit schwarzen Balken verdeckt werden mussten, war es ja verständlich, dass Heranwachsenden die Augen herausfielen, wenn sie irgendwo einen Busenblitzer zu sehen erhofften (ich erinnere an das legendäre Foto von Jayne Mansfield: Sophia Loren and Jayne Mansfield in a restaurant Photo Print | Fruugo AT), und bei ein paar verklemmten Oldies mag das auch heute noch so sein … aber bei jüngeren Männern, die bereits nach der „sexuellen Befreiung“ der späten 1960er Jahre aufgewachsen sind?  Es können doch wohl nicht alle psychisch krank sein? […]

hier weiterlesen >>>