Vom Menschenrecht auf Schutz der Privatheit
Gabriela Gödel kritisiert in der Kronen Zeitung, dass im Gerichtsverfahren gegen den Mann, der seine Lebensgefährtin nach Niederschlagen und Würgen schließlich bei lebendigem Leib dem Verbrennungstod überlassen und dazu noch den Zugang zum Tatort, ihrer Trafik, versperrt hatte, das Video ihres Sterbens – die Kamera hatte der Eifersuchtswütige selbst installiert – gezeigt wurde.
Ihren Vorschlag, es nur den Geschwornen zu zeigen, verstehe ich – verteidige aber die derzeitige Gesetzesregelung der absoluten Öffentlichkeit, ausgenommen es würde das Menschenrecht auf Schutz der Privatheit (der sexuellen Intimität) verletzt. Der Videobeweis ist unabdingbar, wenn der Angeklagte seine Absicht bestreitet – und das tat er ja – denn im Wahr-nehmen seines Tuns wird seine Geisteshaltung sichtbar, deswegen heißt das ja auch so […]