Vergewaltigungsmythologie

Gestern geriet ich in ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt (und Ex- Nationalratsabgeordneten), der sich über die geplante Mindeststraferhöhung für Vergewaltiger erregte: 2 Jahre Haft wäre doch unmenschlich. Für meine Hinweise auf die arge Gesundheitsschädigung war er uneinsichtig. Er hatte nur den Mann im Gefängnis im Blick.

Dann erging er sich über Freisprüche „in dubio pro reo“ (d. h. im Zweifelsfall für den Angeklagten), wenn es keine klare Beweislage gäbe. Genitale Verletzungen – wie in einem jüngsten Fall (s. mein Brief gegen Gewalt „Schulungsbedarf“ vom 28.01. s. www.haltgewalt.at) – werden nicht ernst genommen bzw. ignoriert, was nur zeigt, wie wenig Laien- oder Profirichterschaft von Anatomie weiß: Der Körper hat überall dort zarteste Haut, wo die schutzbedürftigsten Stellen sind – man braucht sich doch nur vorstellen, was passiert, wenn jemand anderer mit einem übergroßen Gegenstand in die Nase hineinstößt. Da sich aber eine große Anzahl von Männern mit der regelmäßigen „Action“, sprich Gewalt, in Pornofilmen identifiziert und dieses Verhalten als normal verteidigt (und Ehefrauen oft „um des Friedens willen“ schweigen und nur in der geschützten Therapie-Situation ihre Wahrheit zu sagen wagen), wissen sie das nicht und wollen es auch gar nicht wissen.

„Die Frau kann ja immer – haha!“

hier weiterlesen >>>