Verantwortung heißt antworten

Vergangene Woche wurde über zwei Bildungseinrichtungen berichtet, in denen es zu „Missbrauchsfällen“ gekommen sein soll.

Diese Formulierung entspricht der Unschuldsvermutung, und die hat so lange eingehalten zu werden, bis es eine rechtskräftige Verurteilung gibt – nur gerichtskonforme Beweise allein entkräftigen sie nicht. Es ist ja auch Sache der Gerichte, den jeweilig inkriminierten Sachverhalt einem Tatbestand zuzuordnen – und auch das ist nicht immer leicht und muss gelegentlich sogar während des Strafprozesses geändert werden. Richter:innen müssen ja auch die Menschenrechte der Beschuldigten schützen – das gehört zu ihren Gerechtigkeits-Pflichten.

Das alles erklärt zum Teil, weswegen sich so viele Aufsichtsbehörden mit ihren Schutzpflichten schwertun: Sie wollen erst ein möglichst präzises Bild der zur (internen?) Anzeige gebrachten Vermutungen gewinnen, bevor sie ihre Amtsverschwiegenheit aufgeben. Der andere Teil des Verstummens aus Schock oder Taktik, wer weiß, liegt in mangelnder Kommunikationskompetenz. Denn wenn heute auch vielfach ausbildungs- oder institutionsintern Kommunikationsseminare angeboten werden (und der – nicht immer freiwillige – Besuch nicht immer Erfolge zeitigt), fehlen den meisten Unterrichtenden einerseits die eigenen Erfahrungen im Bewältigen extrem herausfordernder Gespräche im Zwischenbereich zwischen Recht und Psychologie, und nur durch Lesen von Fachliteratur kann man höchstens Theorien vermitteln, nicht aber die Einstellungen und Stimmungen, die in Stresssituationen helfen, kühlen Kopf und eine deeskalierende Sprache zu gewinnen und zu bewahren […]

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