Spaßgesellschaft
Spaßgesellschaft sei des Gegenteil von Kritikbewusstsein, las ich einmal in der FAZ. Daran muss ich immer denken, wenn die aus meiner Sicht inakzeptabelsten Tabubrüche als Satire verteidigt werden.
In meinem 2016 erschienen Buch „Heilkraft Humor“ (Seiten 34 ff.) habe ich im Zusammenhang mit Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Erdogan bereits die Frage behandelt, wo die Grenze von „lustiger Übertreibung“ zur Strafrechtsverletzung liegt, die ja immer auch Menschenrechtsverletzung bedeutet. (Ich hatte mich soeben vertippt und Bühmermann geschrieben – wie das Unbewusste so spielt … ja, die Assoziation Buhmann war in meinen Gedanken auch mit dabei.)