Religion ausüben – Religion bekennen

Der Verfassungsgerichtshof hat das Kopftuchverbot in Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben (Weltanschauliche Neutralität: VfGH hebt Kopftuchverbot auf – news.ORF.at), weil in eine beliebige Religion eingegriffen werde, und das widerspräche der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Religionsfreiheit umfasst nicht nur das Recht auf Ausübung der gewählten Religion (erweitert auf das Elternrecht zu religiöser Erziehung, was ich nicht unbedenklich finde, weil dadurch Kinderrechte massiv verletzt werden können, wie ich von Personen weiß, die sich z. B. von den Zeugen Jehovas trennen wollten), sondern auch das Recht ohne Negativfolgen zu bekennen. Wie man das macht, bleibt der Selbstbestimmung überlassen – aber wer ist der Träger der Selbstbestimmung? Der/die einzelne Gläubige – oder die Religionsgesellschaft? Die Gründerperson? Eine unveränderbar gesetzte Tradition? (Damit ist nur eine demonstrative Aufzählung gemeint, keine taxative!) Und: Wird das Recht auf Selbstbestimmung verletzt, wenn eine dominante Religion allen anderen Raum nimmt (z. B. an der Wand eines Klassenzimmers)? […]

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