Psychisch abnorme Rechtsbrecher!!!

Frau stundenlang sexuell missbraucht“ lautet der Titel des Berichts in den Salzburger Nachrichten, 25. Juni 2021, S. 27.

Juristisch ist die Formulierung korrekt – und in diesem Fall wäre die in Therapeutenkreisen gängige Bezeichnung „die Überlebende“ die einzig korrekte – wurde in durch Alkohol und Drogen schwer beeinträchtigtem Zustand in die Wohnung eines der Angeklagten verbracht und dort massiv sexuell misshandelt. Sachgerecht ist diese Formulierung nicht: Sie wurde „sexuell gefoltert“.

Ein diesbezüglicher Straftatbestand wäre dringend einzuführen.

Liest man Art. 3 EMRK,

Artikel 3 – Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Anmerkung
Siehe dazu auch:
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, BGBl. Nr. 492/1987

so scheint es, als gelte dies nur für „Staatsgewalten“. Offensichtlich hat sich bisher niemand vorstellen können, dass so etwas im Alltag vorkommt – außer in den sogenannten Snuff-Pornos (Snuff-Film – Wikipedia), in denen Menschen – Frauen! – bis zum Tod gefoltert werden. Viele Menschen halten das „nur“ für Fakes – sind es aber nicht […]

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