Rotraud A. Perner
27-05-2013
Der antimanichäische Augustin
- Augustinus der Manichäer
Aurelius Augustinus (354 – 430) schloss sich – entgegen der streng katholischen Erziehung seiner dominanten Mutter Monnica – beeinflusst von der Lektüre des – nur in Fragmenten erhaltenen – „Hortensius“ von Cicero, demzufolge man „hinter allem Formalismus und rhetorischer Oberflächlichkeit die Suche nach der Weisheit aufnehmen müsse“ (Geerlings: 10), 373, also mit 19 Jahren, dem Manichäismus an und warb auch etliche andere für diese Religion (seinen Förderer Romanianus, seinen Schüler Alypius, Honoratus, Nebridius, Cornelius, Fortunatus und noch einen Fortunatus, Profuturus; Wurst/ Aug. als Man..: 149; später versuchte er dieselben zum Katholizismus zu gewinnen z. B. Romanianus oder Honoratus; Wurst/ Aug. gegen Man..: 169, Drecoll/ Kudella: 103). Er gehörte bis zu seiner Enttäuschung infolge der
- erkannten Unbildung des Faustus von Mileve 383 (Wurst/ Bek.: 152),
- der Erkenntnis der Widersprüche der Lehre Manis und jener der mathematici (Wurst/ Bek.: 151) sowie
- seiner Bekehrung 386 (in welchem Jahr er, möglicherweise über Vermittlung manichäischer Freunde (und besonders des christenkritischen Symmachus), den Lehrstuhl für Rhetorik in Mailand übernahm,
- vom Neuplatonismus – ähnlich wie Christus in Joh 18, 36 (Mein Reich ist nicht von dieser Welt) sagte auch Platon das Gleiche über das Reich der Ideen (Brown: 77) – beeinflusst wurde
- und damit die Bedeutung von Abwesenheit als Verminderung von etwas Seienden, nicht aber als Gegensatz sehen konnte: „Denn nur etwas, was zuvor gut war, kann weniger gut werden.“ (Frederiksen: 281)
zu den auditores.
Sein Ablösungsprozess vom Manichäismus scheint allerdings ein sehr langdauernder gewesen zu sein: nicht nur weil die manichäische Sichtweise – so wie auch die allegorische Auslegung des Ambrosius – seinen Blickwinkel auf alternative Interpretationsmöglichkeiten der Bibel erweitert und vertieftes Nachsinnen ausgelöst hatte, sondern weil er in diesem Ringen um Erkenntnis auch als Person immer wieder in Frage gestellt und angegriffen wurde.
Hans Urs von Balthasar schreibt in seinen Anmerkungen zu Augustinus‘ Bekenntnissen (Balthasar: 227), dass bei Augustinus die Tendenz feststellbar ist, seine Zeit als Manichäer mit nur 9 Jahren geringer darzustellen, als sie tatsächlich, nämlich mehr als zehn Jahre, gewesen ist.
Mit seiner Konversion verbunden war aber nicht nur eine radikale Änderung seines Lebensstils (Abkehr von der Welt = amor saeculi, Aug. Conf. XIII, 22, 32; nach Vietta: 210) sondern auch die Abkehr von einigen seiner manichäischen Freunde wie seinem ehemaligen Studienfreund Honoratus, an den er seine antimanichäische Schrift „De utilitate credendi“ richtete.
Nach seiner Taufe in der Osternacht 387 kehrte Augustinus 390 nach Karthago, danach nach Thagaste zurück; 391 ging er nach Hippo um ein Kloster zu gründen und wurde dort zum Priester geweiht; ebenda kam es zur Wiederbegegnung mit dem ihm bereits aus Karthago bekannten Manichäer Fortunatus , der nunmehr Presbyter war.
395 wird Augustinus Nachfolger von Bischof Valerius. Trotz aller Bemühungen um die catholica wird er aber den Vorwurf des Kryptomanichäismus nicht los und muss / will sich immer wieder literarisch gegenpositionieren. Die immer wiederkehrenden Vorwürfen, ein Kryptomanichäer zu sein (Brown: 141) steigerten sich sogar so weit, dass sich Megalius von Calama, der rangälteste Bischof Numidiens, nur auf Gerüchte hin eine Zeitlang weigerte, ihn zu weihen (Brown: 176). All dem entgegnete Augustinus, so bekannt antimanichäische Schriften von ihm schon waren, 401 auch in seinen „Bekenntnissen“.
So wurde Augustinus, der ja als auditor die Pflicht, electi mit Essen zu versorgen, erfüllen musste, von Petilian neben dem Vorwurf, er wäre manichäisch getauft, ja sogar Presbyter gewesen, unterstellt, er hätte die Eucharistie gereicht (Drecoll/ Kudella: 189 f. ).
In Augustinus‘ letzten Lebensjahren war es vor allem aber der pelagianische Bischof Julian von Aeclanum (386 – ca. 455), der ihn erneut und in polemischer Absicht (Horn: 36) eines nicht überwundenen Manichäismus zieh (Horn: 30, Brown: 344).
- Der Manichäismus
Der Perser Mani (216 – 276/ 77), der sich ausdrücklich als Apostel Jesu Christi bezeichnete und sogar als den im Johannesevangelium angekündigten Parakleten verstand (Drecoll/ Kudella: 32) und Christus als einen ihm nachgeordneten Propheten (Horn: 15), baute seine gnostische (Wurst/ Man.: 85) Lehre, von Zoroaster beeinflusst, auf dem Gegensatz von „zweier sich von Ewigkeit her entgegenstehender Prinzipien“ bzw. „Reiche“ (Wurst/ Man.: 87) auf: Licht und Finsternis (Runciman: 27).
In drei Zeiten wären sie ursprünglich getrennt gewesen, danach in Gegenwart vermischt und sollten am Ende wieder getrennt sein. Kosmos, Welt und Mensch entstammten der mittleren Zeit, in der Finsternis in das Lichtreich eingedrungen sei. Die Körperlichkeit des Menschen komme von der Hyle (Materie), seine Seele enthalte aber noch von früher Lichtpartikel, die durch asketische Lebensführung (signacula oris, manuum, sinus) befreit werden können und vom zunehmenden Mond absorbiert, vom abnehmenden an die Sonne weiter gegeben werden; bei weitgehendster Entmischung komme es zum Weltenbrand und zur andauernden Fesselung der Hyle im Globus Horribilis.
Vor allem verwarfen die Manichäer aber das AT: der körperliche Gott der Genesis richtete das materielle Universum ein, war rachsüchtig und forderte blutige Opfer. Sie beriefen sich dabei auf den Apostel Paulus als Vertreter einer absoluten Unterscheidung zwischen Gut und Böse, Geist und Fleisch, Gesetz und Evangelium: die Christen seien von den fleischlichen „Werken des Gesetzes“ (Beschneidung, Sabbatruhe etc.) frei geworden (Frederiksen: 280).
In der Organisation seiner Kirche folgte Mani Markion. Seine Gläubigen wurden in Auserwählte (electi) und Hörer (auditores) unterschieden, wobei die auditores die electi zu versorgen hatten, denn diese, die durch strenge Initiationszeremonien und Vorbereitungszeiten gegangen waren, durften nichts tun, was das Licht wieder mit irdischen Dingen vermischen könnte – z. B. an der Ernte mitarbeiten (Runciman: 30, Drecoll/ Kudella: 39).
Wenn die Christen nun aber von den „Werken des Gesetzes“ (Beschneidung, Sabbatruhe, Speisetabus etc.) frei geworden wären, sollten sie sich auch von dem „fleischlichen jüdischen Buch“ befreien, denn das Gesetz stehe gegen das Evangelium, der Geist wider das Fleisch, der innere Mensch wider den äußeren (Frederiksen: 280).
Augustinus erkannte mittels der allegorischen Bibelauslegung, dass sich die Gottebenbildlichkeit des Menschen nicht auf das materielle Fleisch beziehe sondern auf den Geist, dessen Vorgänge von völlig immaterieller Art seien, und es beim Sündenfall um die richtige Ordnung der Seele ginge, deren niederer Teil auf ein durch die Sinne vermitteltes Wissen bezogen sei und als untergeordneter Helfer dem rationalen Geist dienen solle. Wenn also die Manichäer das Böse als existierende kosmische Macht sahen, lag für Augustinus die Abwesenheit von etwas Existierenden vor, „denn nur etwas, was zuvor gut war, kann weniger gut werden“ (Frederiksen: 281).
- Augustinus der Antimanichäer
Im 7. Buch der „Bekenntnisse“, „Erleuchtung durch die Philosophie“, beschreibt Augustinus seinen Weg zur Gotteserkenntnis: „Was hätte dir […] ein Geschlecht der Finsternis anhaben können […] wenn Du Deinerseits den Kampf mit ihm nicht wolltest?“ (Bek.: 109) und kommt damit zur Frage nach dem Ursprung des Bösen. Er verwirft den Dualismus der Manichäer und erkennt: das Böse ist Abwendung – „Umsturz im Willen“ – vom Guten – von Gott (Bek.: 123).
Der freie Wille – eine gute Gabe Gottes, die aber auch die Freiheit zum Missbrauch beinhaltet (Horn: 133) – zeigt auch dass es in jedem Wollen ein entgegengesetztes Nichtwollen gibt. „Was jemanden daran hindert, das Gute zu tun, ist nicht eine fremde Macht, sondern die ,Fessel‘ des eigenen Willens.“ (Aug. Conf. VIII, 5, 10 nach Horn: 135). Das Böse ist also keine Substanz, sondern eine Verdrehung des Willens (Drecoll, Bek.: 158).
Die Erkenntnis eines geistigen, nichtmateriellen Gottesbegriffs (und auch Seelenbegriffs) – vorher hatte Augustinus Gott zwar nicht anthropomorph, aber körperlich gedacht – führt auch zur Auflösung der Widersprüche zwischen AT und NT: der Widerspruch liegt in sich selbst – zwischen richtiger Erkenntnis (lex mentis) und dem Unvermögen, das Erkannte zu leben (lex peccati) (Drecoll/ Bek.:159). Vor allem die allegorischen Bibelauslegung des Mailänder Bischofs Ambrosius ermöglichte eine andere Entschlüsselung des AT, denn der Manichäismus hatte den „materiellen“ Gott des AT (der ja die Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen hat) mit dem universalen Prinzip der Dunkelheit verbunden (Frederiksen: 280).
Mit dem manichäischen Presbyter Fortunatus, der Anfang der 390er Jahre der manichäischen Gemeinde in Hippo vorstand, lieferte sich Augustinus 392 ein öffentliches Streitgespräch über Entscheidungsfreiheit, die nach Augustinus nur der prälapsarische Adam besessen hab, denn alleinaus der menschlichen Willensfreiheit erkläre sich das ethisch Böse, denn Gott könne gerechterweise nicht die Gerechten belohnen und die Sündigen strafen, wenn nicht die einen wie die anderen in uneingeschränkter Freiheit handelten (Frederiksen: 282), protokolliert als Acta contra Fortunatum Manichaeum, ebenso 404 mit dessen Nachfolger Felix (Contra Felicem Manichaeum) sowie mit dem manichäischen Bischof von Mileve, Faustus (Contra Faustum Manichaeum) (Wurst/ Man.: 91).
Die Frage, woher das Böse komme, erklärte Augustinus als er noch Manichäer war, über zwei „Massen“ (moles), wobei die „gute“ (monas), nämlich Gott / Geist nach allen Seiten frei und nur durch das Böse begrenzt sei, die „böse“ (dyas) aber „dichter“ und „hässlich“ (Conf. IV, 15, 24 nach Horn: 49). Davon distanziert sich Augustinus in seinen Bekenntnissen durch die neuplatonisch beeinflusste Konzeption eines immateriellen Geistes gegenüber der sinnlichen Erfahrungswelt und dessen gradueller Einschränkung (privatio). Das Geistige sei auch im kleinsten Teil der Materie präsent und ordne und forme (Horn: 50).
Nach 405 ebbten die literarischen Widerlegungen des Manichäismus ab, um nach 410 in der Auseinandersetzung mit dem Pelagianer Julian von Aeclanum wieder aufzuflammen (Wurst/ Aug. gegen Man.: 170).
- Augustins literarische Positionierungen gegen den Manichäismus
Nachfolgend sollen die laut Augustinus‘ Werkeverzeichnis (indiculus bzw. indiculum) angeführten antimanichäischen Schriften (Drecoll/ Kudella: 108 f.) zeitlich geordnet und, wo nach der der Autorin zur Verfügung stehenden Sekundärliteratur möglich, grob inhaltlich überblickt werden:
388 De moribus ecclesiae catholicae et de moribus Manichaeorum – eine Tugendlehre, ist
sein erstes antimanichäisches Werk in 2 Bänden und thematisiert die manichäische Kritik
am AT und an den Vorschriften zur Lebensführung (z.B. der Befolgung der tria
signacula).
388 / 389 De Genesi adversus Manichaeos – das erste exegetische Werk, behandelt die
Einwände der Manichäer gegen den Schöpfungsbericht. (De Genesi ad litteram um 393/
394 blieb unvollendet.)
388 – 395 De libero arbitrio: fragt in 3 Bänden, worin der Ursprung des Bösen liege. Da der
Mensch im Gegensatz zu Gott veränderlich ist, ist er für seinen Willen verantwortlich,
weil daher der Sünde zugänglich (wohingegen die Manichäer das AT und damit die
Erbsündenlehre ablehnen).
389 / 390 De vera religione (gewidmet an Romanianus).
391 De utilitate credendi ad Honoratum.
391/ 392 De duabus animabus: wendet sich gegen die Zwei-Seelen-Theorie und thematisiert,
ob die „böse“ Seele einen Willen hat.
392 Acta contra Fortunatum Manichaeum – das Protokoll eines Streitgesprächs über das AT:
Augustin formuliert das „Nebridius- Argument“, dass Gott keinesfalls befleck-, verletz-
oder zerstörbar ist, daher kann er sich auch nicht aus Furcht oder Zwang einem
gegensätzlichem Anderem (Bösen) seine Kraft entgegen gesetzt haben (woraus laut Mani
durch Vermischung die böse Welt entstanden sei). Augustinus motiviert Fortunatus zu
seinem Glaubensbekenntnis (zu einem Erlöser, der Gott similis und der johanneische
Logos sei, zu Christus als Schöpfungsmittler, Offenbarer der „Gnosis“ und zur
Dreifaltigkeit); dem Hinweis Fortunatus‘ auf die dual geteilte Welt begegnet Augustinus
mit Eigenzitaten, das Böse sei die Folge des freien Willens des ersten Menschen, und
in dessen Nachfahren durch die Erbsünde nur mehr eingeschränkt vorhanden (Wurst/
Antiman. Werke: 310 ff.).
394 Contra Adimantum Manichaei discipulum.
397 Contra Faustum Manichaeum (33 Bücher): von Freunden aufgefordert, widerlegt
Augustinus mit dem Muster „Faustus dixit – Augustinus respondit“ die „capitula“ des
Faustus, wobei dieser jedem eine fiktive Anfrage eines katholischen Gegners
vorangestellt hatte, welche vermutlich realen Situationen aus seiner Tätigkeit als
Wandermissionar entsprach. Neben den altbekannten Ablehnung des AT und
Bezweiflung der Prophetien leugnet Faustus die menschliche Geburt Jesu und behauptet
die Verfälschung der Evangelien, die er mit der Lehre Manis vergleicht (Wurst/ Antiman.
Werke: 314 f.).
397/ 398 Contra Felicem Manichaeum (2 Bücher): in dieser Schrift, dem Protokoll zweier
öffentlicher Disputationen, widerlegt Augustinus die Behauptung Manis, er sei der wahre
Apostel und müsse das lehren, was Paulus nicht vermochte. Augustinus fordert Felix zur
Beantwortung der „Nebridiusfrag“ auf, ob die Macht des Bösen so weit gehe, dass Gott
selbst in einem Teil seines Wesens Schaden leiden könne.
399 De natura boni contra Manichaeos: darin wird der Gegensatz zwischen Gut und Böse –
dem Mangel an Gutem – behandelt.
399 Contra Secundinum Manichaeum.
401 Auch die Confessiones werden mit ihren antimanichäischen Tendenzen zu den
Antimanichaeica hinzugefügt (Drecoll/ Kudella: 109).
430 Contra Julianum (unvollendet, da Augustinus während der Abfassung starb).
Auch die Predigten (sermones) 1, 2 und 50 und ebenso die nicht erhaltenen Schriften De die domini secundum Sophoniam prophetam sowie De sacrificiis spiritualibus werden als antimanichäisch angeführt sowie das Spätwerk De haeresibus (Drecoll/ Kudella: 108 f.).
- Dualismen und deren Überwindung im Werk von Augustinus
- Im Gefolge der allegorischen Bibelinterpretation des Ambrosius und der christlichen Rezeption neuplatonischen Denkens erkennt Augustinus das allinwohnende Geistprinzip und die Dimension der Willensentscheidungen im einzelnen Menschen; dadurch kann er die manichäische Konstruktion des Gegensatzes zwischen dem „bösen“ Gott des AT und dem „guten“ Gott des NT überwinden.
- In „Contra Faustum“ beschäftigte sich Augustinus damit, das Geschehen zwischen Kain und Abel als Allegorie des von den Juden getöteten Christus zu deuten (Brown: 281). In der „Civitas dei“ (XIV, 1, 12 – 18) hingegen sieht er diese Spannung zwischen zwei Geisteshaltungen als grundlegend für die beiden „Staaten“ (Brown: 281).
- In „Civitas dei“ zeichnet Augustinus das Bild von zwei Staaten (Städten), dem irdischen, der den rebellischen Engeln, dem Teufel und seinen Dämonen dient, und dem himmlischen, der Gott und seinen treuen Engeln dient, und die, obwohl unentwirrbar vermischt, beim Jüngsten Gericht getrennt werden (Brown: 274).
- Mit dem Begriff der „peregrinatio“ umschreibt er den Zustand des in der Fremde Weilenden, in dem die Sehnsucht nach der Heimat – dem Reich Gottes – wohnt (Brown: 283).
- Gegen Julian von Aeclanum argumentiert Augustinus, dass die Schwierigkeiten des Körpers – Krankheiten und unerfreuliche Emotionen – Ergebnis der Zerrüttung einer Ordnung seien, in der „Körperliches und Geistiges harmonisch hätten verbunden sein können“ (Brown: 287). Augustinus‘ ehemaliger Freund Honoratus, der Manichäer geblieben war, hatte 410 ein Streitgespräch mit Julian; dazumal tauchte auch ein – in seiner Echtheit umstrittener (Drecoll/ Kudella: 6) – als Brief Manis an eine persische Prinzessin namens Menoch ausgegebener Text auf, der jedoch ein Fragment eines Paulus-Kommentars darstellte, in dem bewiesen werden sollte, dass die Begehrlichkeit als eine dauernde böse Macht bestünde– was fatal dem Lehrgebäude Augustinus‘ glich (Brown: 324 f.). Bei Augustinus ist Begehrlichkeit allerdings nicht gleich zu setzen mit Sexualität, wie sie die Manichäer verurteilten (Horn: 37), sondern werthaft neutral (Horn: 36). In seiner Entgegnung auf Julian verteidigte Augustinus jedoch Mani indirekt, indem er das Böse als verfolgende Macht erklärte (Brown: 346). Das letzte Werk gegen Julian blieb aber unvollendet.
- Verwendete Literatur:
Augustinus, Bekenntnisse (inkl. Balthasar Hans Urs v., Nachwort und Anmerkungen). Fischer Bücherei, Frankfurt Hamburg 1955/ 1956 (76. – 100. Tausend).
Brown Peter, Augustinus von Hippo. Societas-Verlag, Frankfurt/ M. 1973.
Drecoll Volker Henning (Hg.), Augustin Handbuch, Mohr Siebeck, Tübingern 2007.
Drecoll Volker Henning / Kudella Mirjam, Augustin und der Manichäismus. Mohr Siebeck, Tübingen 2011.
Drecoll Volker Henning, Die „Bekehrung“ in Mailand. In: Drecoll (Hg.), Augustin Handbuch s. o.
Frederiksen Paula, Die frühe Paulusexegese. In: Drecoll (Hg.), Augustin Handbuch s. o.
Geerlings Wilhelm, Augustinus. Herder Spectrum, Freiburg im Breisgau o. A.
Horn Christoph, Augustinus. Verlag C. H. Beck, München 1995/ 2012.
Runciman Steven, Häresie und Christentum. Der mittelalterliche Manichäismus. Wilhelm Fink Verlag, München 1988.
Vietta Silvio, Europäische Kulturgeschichte. W. Frank UTB, Paderborn 2007.
Wurst Gregor, Antimanichäische Werke. In: Drecoll (Hg.), Augustin Handbuch s. o.
Wurst Gregor, Augustin als „Manichäer“. In: Drecoll (Hg.), Augustin Handbuch s. o.
Wurst Gregor, Augustins Auseinandersetzung mit den Manichäern. In: Drecoll (Hg.), Augustin Handbuch s. o.
Wurst Gregor, Manichäismus um 375 in Nordafrika und Italien. In: Drecoll (Hg.), Augustin Handbuch s. o.
Webrecherchen:
stjosef.at/dokumente/manichaeismus_freibott.htm, abgerufen am26. 5. 2013