Lebensüberdruss

Mitten in die Debatten um Freiheit – bezogen auf trotzige Verweigerung des Mund-Nasenschutzes oder Kontaktregelungen (Datenbekanntgabe bei Gasthausbesuchen ist da schon eine viel heiklere Angelegenheit) – platzt nun die Information, dass sich der Verfassungsgerichtshof nach zeitlicher Verschiebung nunmehr mit einer Klage auf das Recht auf einen selbstbestimmten Tod beschäftigen werde.

Wieder einmal stehen sich zwei Lager gegenüber: Die einen wollen nicht aus religiösen oder anderen moralischen Gründen auf lange Zeit hin Schmerzen leiden müssen – die anderen befürchten Geschäftemacherei mit dem Tod (wie wenn es die nicht hinsichtlich der Begleitrituale immer schon gegeben hätte), Druck auf Kranke („den andern nicht zur Last fallen“) und Ärzte und erinnern an die Möglichkeiten des Missbrauchs wie im Dritten Reich; außerdem wären Palliativ- und Hospizarbeit menschenwürdige(re) Alternativen.

Was dabei übersehen wird, sind die psychischen Wirksamkeiten, wenn jemand nur mehr den Tod vor Augen hat […]

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