Krank oder kriminell?

Eine 41jährige hat ihre nunmehr Ex-Chefin vier Monate lang gestalkt und ohne deren Wissen gezielt unerwünschter Sex-Anmache preisgegeben. „War es unerfüllte Zuneigung oder Ärger über zurückgewiesenen Geltungsdrang?“ heißt es im KURIER, übergetitelt „Besessen von der Chefin“ (vom 05.01.2022, S. 18, auch: PressReader.com – Zeitungen aus der ganzen Welt).

Im Mittelalter hätte man wohl einen Dämon als den Schuldigen geortet und einen Exorzismus – eine Teufelsaustreibung – veranstaltet. Heute kennt man diese Prozeduren vor allem aus Horrorfilmen wie „Der Exorzist“ [Der Exorzist – Wikipedia], und die professionelle „Reinigungs-Arbeit“ übernehmen in unseren „aufgeklärten“ Zeiten nicht mehr speziell ausgebildete römisch-katholische Priester (oder doch? siehe Pandemie heizt Exorzistenboom in Italien an – Italien – derStandard.at › International), sondern naturwissenschaftlich-nüchterne Psychotherapeut:innen. Deren Beiziehung als Gutachter:innen wäre bei diesem – vertagten – Strafprozess dringlich anzuempfehlen (aber auch schon, wenn sich soziale Grenzüberschreitungen in Richtung „beharrliche Verfolgung“ [RIS – Strafgesetzbuch § 107a – Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung (bka.gv.at)] zu eskalieren beginnen) […]

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