Kinderfreunde
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das ihrer Ansicht nach zu milde Urteil 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe, 2.169,– € Geldstrafe und Berufsverbot für Arbeit mit Kindern berufen, lese ich soeben in orf.online. Das Gericht hatte demgegenüber die polizeiliche Selbstanzeige des Ex-Kindergärtners, den selbständigen Beginn einer Psychotherapie und den Versuch der Schadensgutmachung bei der Strafbemessung wohlwollend anerkannt.
Ich frage mich: Auf welche Weise hat der Vorschulpädagoge Schadensgutmachung versucht?