Hetz

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler kann sich eine auf „Hass im Netz“ spezialisierte Staatsanwaltschaft ähnlich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorstellen, wie sie in der ORF-Sendung „Im Journal zu Gast“ von sich gab (Hass im Netz: Ruf nach eigener Staatsanwaltschaft – news.ORF.at).

Aber wäre es nicht sinnvoller, nicht nur Hass, und nicht nur im Netz, sondern Terror und da eben auch Psychoterror, und zwar als Gesundheitsschädigung, für eine Qualifizierung vorzusehen? Und vor allem Richterschaft und Exekutive hierfür besonders zu schulen? Und nicht nur Strafverschärfung bei Suizid oder Suizidversuch (§ 107 a (3) StGB) vorzusehen, sondern generell bei Todesfolge (z. B. bei manipulierten Kraftfahrzeugen)?

Leider kommt es häufig vor, dass sich sogar Fachleute (Ärzteschaft mitgemeint) in Konfrontation mit erschreckenden Geschehnissen zur Abwehr emotionaler Betroffenheit in makabre Scherze oder Zynismus flüchten – oder in Ungläubigkeit. Ich erinnere mich an viele derartige Reaktionen in meinen zahlreichen Seminaren „Wahrheitsfindung nach Vergewaltigung“ für das Innenministerium in den 1990er Jahren; aber einmal berichtete ein Kriminalbeamter von einem Fall, bei dem er und die Kollegen (damals nur Männer) der überlebenden Frau nicht geglaubt hätten – bis sich bei Nachfolgetaten herausgestellt hatte, dass deren Bericht hundertprozentig wahr war – und man hätte vorbeugen können, wenn man die Frau ernst genommen hätte.

In der Fachsprache heißt das „sekundäre Viktimisierung“ – es wird die verletzte Person ein zweites Mal verletzt […]

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