Henne oder Ei?

Als ich noch Gerichtssachverständige war, wurde ich einmal gebeten, das Gutachten eines prominenten Kinderpsychiaters zu bewerten, der in Beantwortung der Frage, ob einem Vater, dem sexuelle Übergriffe auf seinen sechsjährigen Adoptivsohn vorgeworfen wurden, Besuchsrechte eingeräumt werden sollten, in etwa geschrieben hatte: Dies wäre unbedingt zu befürworten, denn dieser sei ja Diplomat, beherrsche mehrere Sprachen und könne das Kind daher besonders fördern. Die Mutter sei zwar auch Akademikerin aber doch schon einige Jahre nicht mehr im Beruf und daher könne man von ihr solch eine Förderung nicht erwarten.

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