Gewaltprävention ohne Illusionen

Wer die Medienberichterstattung der letzten Tage verfolgt hat, wird vermutlich kaum bemängelt haben, dass nur oppositionelle Kritik (auch von den sogenannten Experten, die in der Task Force Strafrecht des BMI mitgearbeitet und dort Gelegenheit genug dazu gehabt haben) veröffentlicht wurde – aber keine Alternativen oder zumindest Erklärungen der konkreten Ziele dieser Verschärfungen. Stattdessen wurde Generalprävention (Abschreckung potenzieller Täter) und Spezialprävention („Besserung“ bereits manifester Täter) angeführt und dass es dazu keine Strafverschärfungen brauche.

Der Ansicht bin ich nicht: Wie ich schon mehrfach betont habe, gibt das Strafrecht nicht allein Anleitung für Urteilsfindungen, sondern macht deutlich, was wir, die Gesellschaft wollen bzw. nicht wollen UND was wir für leichte oder schwere Straftaten halten. Mit der Behauptung – vor allem von Personen, die nicht der gegenwärtigen „Ozean-Regierung“ (türkis-blau!) zuzurechnen sind sondern der Opposition – es brauche keine strengeren Strafen, werden sexualisierte Gewalttaten – das sind (laut dem Profiler Thomas Müller) solche, die mit oder an Genitalien verübt werden – in ihrer Schwere verharmlost.

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