Für den Beruf ungeeignet!

Der Leiter des Sozialen Dienstes einer Justizanstalt hat der Gattin eines Inhaftierten 63 (!) SMS und ein Foto seines Penis geschickt, wie die Wiener Stadtzeitung FALTER öffentlich gemacht hat (https://www.falter.at/zeitung/20200623/findest-du-mich-schlimm?fbclid=IwAR0UoGQLAHE4nciLnCqY_e_2UmFZ2sUpP0iYc3yH9mJpu1HQ9TZGiMAoDYk).

Daraufhin wurde er kurz vom Dienst abgezogen, bald darauf war er wieder in Amt und Würden. Leider konnte ich nirgend die Begründung seiner Dienstaufsicht dafür finden, muss also fantasieren: Vermutlich haben Männer entschieden und fanden das nicht arg. Ist es aber.

Mir fällt dazu die Szene aus „Pretty Woman“ ein, in der der Berufspartner von Richard Gere Julia Roberts fast vergewaltigt, offensichtlich in der Meinung, dass sich eine „Bordsteinschwalbe“, sprich Prostituierte, alles gefallen lassen muss (selbst wenn sie nicht „im Dienst“ ist – aber auch dort gilt der „Arbeitsvertrag“). Ähnlich weiß ich von vielen Klientinnen, wie sie nach ihren Scheidungen von Kollegen belästigt wurden, die sich in die Ansicht verstiegen, der Frau den nunmehr (vermutet) fehlenden Geschlechtsverkehr „spenden“ zu müssen und nur schwer auf Distanz zu halten waren. Dafür sorgt jetzt der § 107 a gegen „Stalking“, d. h. beharrliches Verfolgen, auch mittels elektronischer Medien (https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/1/Seite.1720720.html) […]

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