Entschuldigungen

Es gibt mehrere Arten von Entschuldigungen: Dazu gehören vor allem die in Österreich üblichen Präventiv-Phrasen wie „‘Tschuldigung schon, aber …“, mit denen quasi mit magischer Beschwörungsformel der Vorwurf einer Beleidigung abgewehrt werden soll.

Dann gibt es die unnötigen Rechtfertigungen, die darauf hinweisen, dass jemandem Schuldgefühle gemacht wurden – überaus beliebt als das permanente Erziehungsmittel zu gehorsamer Unterwürfigkeit (verstärkt durch zusätzliche Vergleichs-Vorwürfe z. B. mit Hinweis auf Geschwister oder andere Kinder – später die Partnerpersonen der anscheinend Erfolgreicheren – die sich dazu eignen, Reste vorhandener Selbstachtung zu untergraben).

Und dann gibt es die notwendigen Schuldeingeständnisse, wenn man tatsächlich Schuld auf sich geladen hat. Meine Klient:innen weise ich immer darauf hin, dass diese „echte“ Schuld – nämlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – zu Gericht oder ins Beichtzimmer gehört, denn da braucht es Übernahme von Verantwortung und, wenn es noch geht, Wiedergutmachung. Strafe bringt jedoch keine Besserung – nur Befriedigung von Rachebedürfnissen an Stelle der schmerzlichen Trauerarbeit aller Beschädigten (Täterpersonen mitgemeint) […]

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