Dringender Schulungsbedarf des BFA

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) begründet einen negativen Asylbescheid damit, die „behauptete“ Ohnmacht einer vergewaltigten Frau sei unglaubwürdig weil sie auch als „Schutz vor weiteren detaillierten Fragen zum tatsächlichen Geschehen abgeleitet werden kann“. (https://orf.at/stories/3105338/)

Abgesehen davon, dass vergewaltigte Frauen nur von eigens für die Arbeit mit traumatisierten Menschen kompetenten Angehörigen der psychotherapeutischen Berufe befragt werden sollten – weil bei allen anderen Berufsangehörigen die Gefahr der Retraumatisierung oder einer zusätzlichen Multitraumatisierung besteht – enttarnt diese Formulierung die komplette Ignoranz der beurteilenden Beamtenschaft, die offensichtlich noch nie etwas vom Unterschied dessen, was Laien unter Ohnmacht verstehen, und „Dissoziation“, das ist der zeitweise Verlust des ansprechbaren und aktionsfähigen Bewusstseins im traumatisierenden Erleben, gehört bzw. verstanden haben.

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