Big Brother am Krankenbett

Gut, dass Gewerkschaft und Ärztekammer auf die in einem „Forderungspapier der Wirtschaft“ angeregten Gesundheits-Überprüfungsrechte der Arbeitgeber (https://orf.at/stories/3147246/) sofort Bedenken geäußert haben. Denn wenn auch der dazu als Begründung angeführte Verdacht, es würde jemand „krank feiern“, gelegentlich zutreffen mag, so drängt sich doch die Erinnerung an die sogenannten „asozialen Frauen“ auf, die in der NS-Zeit vielfach im KZ gelandet sind, weil sie z. B. an einem heißen Sommertag lieber an die Alte Donau gegangen waren als „in die Arbeit“ (nachzulesen im Beitrag der Historikerin und Psychotherapeutin Gertrud Baumgartner in meinem Buch „Menschenjagd — Vom Recht auf Strafverfolgung“).

In der zitierten Meldung werden Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und sonstige Berufsunfähigkeit angeführt. Nun gibt es aber auch  Gesundheitsbeschädigungen, die durch Umstände am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, und da meine ich nicht nur das neuerdings international als Krankheit anerkannte Burn-out durch Überforderungen (oder Bore-out durch Unterforderung) oder gezieltes Mobbing um – zwar korrekt agierende aber subjektiv störende – Arbeitskräfte (egal welcher Hierarchiestufe) los zu werden. Ich meine die Gesundheitsschäden, die durch toxische Interaktionen wie vom Arbeitgeber initiierte „Vorladungen zum Psychiater“ hervorgerufen werden […]

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