Wenn Männer oder Frauen übel nachreden …
Die ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen Sigi Maurer ist also (nicht rechtskräftig) wegen Verleumdung verurteilt worden, weil sie den Wahrheitsbeweis nicht antreten konnte, dass ihr Kläger der Urheber des kotz-ordinären Mails war (siehe mein „Brief gegen Gewalt“ Nr. 37 vom 10. Juni 2018), das sie über Facebook veröffentlicht hatte – denn Facebook gilt als Medium (Öffentlichkeit!), […]