Verschwiegenheitspflichten
PfarrerInnen unterliegen bei allem, was ihnen in der Seelsorge anvertraut wurde, der Schweigepflicht – anderenfalls würde niemand sein Gewissen entlasten, weil ja mit Anzeigen oder Zeugenaussagen bei Gericht (die der Wahrheitspflicht unterliegen) gerechnet werden müsste. Ähnlich ist es in der Psychotherapie: KlientInnen sollen sich von ihren z. B. Wut- oder Hassgefühlen „frei“-reden dürfen, denn eine […]