Affektdelikte?

Seit Montag, 21. Dezember 2021, steht mit dem sogenannten „Bierwirt“ ein „prominenter“ des Mordes seiner Lebensgefährtin Angeklagter (es gilt, solange er nicht verurteilt ist, noch immer die Unschuldsvermutung) wieder einmal vor Gericht.

Prominent nenne ich ihn, da er bereits vor Jahren mehr oder weniger sicher als Verfasser obszöner SMS an eine Grünpolitikerin die Zeilen der Gerichtsaalberichterstattung gefüllt hat; möglicherweise wird er mit seinem Geschäfts-Namen als Prototyp der bis dato 31 Morde an ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen in die Wiener Kriminalgeschichte eingehen.

Er könne sich alkoholbedingt an nichts erinnern, baut er nun eine Entschuldigungsstrategie als vorübergehend unzurechnungsfähig auf – obwohl bekannt ist, dass er bereits kurz vor den tödlichen Schüssen auf die Mutter seiner Kinder deren Vater mit der Waffe bedroht hatte (und die sich darauf endgültig trennen wollte), und dass er unmittelbar nach der Tat nachweislich schnell (!)  zwei Flaschen Schnaps trank (Mordprozess gegen Bierwirt: ,Ich war das‘: Kurier, 21.12.2021, S. 18) […]

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