Strafverschärfungen bei sexueller Gewalt

Staatssekretärin Edtstadler hat die Ergebnisse der von ihr geleiteten „Task Force“ Strafrechtsreform veröffentlicht und wird sofort von all denen heftig kritisiert, die jahrelang Zeit gehabt hätten, ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen – vor allem auch in Hinblick darauf, dass sie ihre Institutionen (Frauenhäuser, Universitäten, Berufsverbände etc.) vertreten, daher nicht darauf angewiesen sind, ihr Wissen zu „verkaufen“, wie etwa die PsychotherapeutInnen an der Basis, für die jede Teilnahme an einer „Expertenrunde“ Verdienstentgang bedeutet – und die außerdem ignoriert werden, weil sie mangels institutioneller Einbindung nicht ausreichend kontrollierbar erscheinen.

Nun ist jeder einzelne Aspekt wichtig und diskussionswürdig: Komplexe Phänomene – und um die handelt es sich bei sexueller Gewalt – brauchen die Sichtweisen unterschiedlichster Berufe (und es gibt kaum jemand, der/die wie ich alle relevanten Berufe erlernt hat und jahrelang und auch aktuell ausübt, denn die sozialen Sichtweisen ändern sich ja auch und können in ihrer Genese verdeutlicht werden). Will man also RepräsentantInnen der Sozialarbeit, Rechtswissenschaft, Psychiatrie / Psychologie/ Psychotherapie, Pädagogik, Soziologie, Medien- wie auch Kommunikationswissenschaft an einem Tisch versammeln, müssen wie in der Mediation zuerst „Spielregeln“ des Zuhörens und einander Respektierens vereinbart werden – denn erfahrungsgemäß werden diese Fähigkeiten zwar behauptet aber nicht gelebt.

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