„Kindischer Scherz“

Als Jusstudent:innen (mein Ursprungsberuf, daher mein Doktorat) hatten wir einmal die folgende Frage zu diskutieren: Angenommen, jemand nimmt einen Brokatstoff, der jemand anderem gehört, und schneidert daraus einen tollen Abendmantel – wem gehört dann dieses Werk? Oder: Jemand malt in ein Gemälde eines anderen hinein – gehört es dann ihm?

Die Antwort lautete damals (mit der heutigen Gerichtspraxis bin ich seit meinem Berufswechsel zur Psychoanalyse nicht mehr sehr vertraut): Weiter be- oder verarbeitete Werke gehören der Person, die sie kostbarer macht – und wenn nicht, dann ist sie schadenersatzpflichtig.

Nun wird in den Medien gerätselt, ob André Heller ein Betrüger ist – oder ein Scherzbold („Kein kindischer Streich“, Der Standard, 08.11.2022, Seite 27), wie er sich selbst rechtfertigt – und ob ihm tätige Reue zuerkannt werden kann, da er doch den Erlös seiner „Gemeinschaftsarbeit“ (Betonung auf gemein oder auf Arbeit? „Das ist hier die Frage“ – frei nach Shakespeare, „Hamlet“ – „Ob’s edler im Gemüt, die Schleudern Des wütenden Geschicks erdulden, oder, Sich waffnend gegen eine See von Plagen, Im Widerstand zu enden.“ III. Akt, 1. Szene) zurückgezahlt hat. „Rechtzeitig“? Man wird das Komma auf der Zeitlinie nachprüfen müssen […]

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