„Einvernehmlicher“ Geschlechtsverkehr

Nun gibt also der angeblich 19jährige Wohnungsbesitzer zu, mit der dort zu Tode gekommenen 13jährigen Leonie nicht nur „gekuschelt“, sondern wie seine DNA im Intimbereich der Toten vermuten lässt, sehr wohl wesentlich „penetrantere“ Handlungen vollzogen zu haben (Fall Leonie: Zweitangeklagter relativiert seine Aussage (oe24.at)), und: Es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt.

Abgesehen davon, dass jemand unter 14 Jahren vom Gesetzgeber als nicht „sexualmündig“ angesehen wird und daher – juristisch – auch gar kein Einverständnis geben kann, fragt sich, wie weit eine mit einem Drogenmix massiv betäubte – wenn nicht schon im Sterbeprozess befindliche – Person das können sollte.

Aber ebenso eine im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte befindliche Frau – denn allein zu sein mit einer Überzahl von Männern kann durchaus auch als nonverbale Einschüchterung vermutet und gewertet werden – wird wohl kein freiwilliges „Einvernehmen“ leisten, sondern eher Unterwerfung unter die Über-Macht, um ihr Leben zu retten […]

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