Sprachverwirrungen?
Am vergangenen Samstag (15.10.2022) wurde in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ die Beschwerde eines Rollstuhl-abhängigen Gastes behandelt, der sich vor dem Besuch eines renommierten Restaurants mehrfach nach den Bedingungen erkundigt hatte und dem jedes Mal „Barrierefreiheit“ zugesichert worden war. Diese hatte sich als Lift in den Keller – also Vermeidungsmöglichkeit von Stufen und Stiegen – erwiesen, aber nicht von den Bedingungen, die Paraplegiker brauchen, um selbständig aus dem Rollstuhl auf die WC-Muschel „überwechseln“ zu können.
Mir fiel sofort die Fehlverwendung des Wortes Barrierefreiheit – so hieße es im Gesetz, wurde in der Sendung erläutert – auf. Warum heißt es dort nicht „behinderungsgerecht“? Dass man Menschen mit Sonderbedarf nicht als „Behinderte“ diskriminieren will, finde ich ja richtig und wichtig – aber das Phänomen, dass die meisten von ihnen mehr Bewegungsraum brauchen (z. B. auch Menschen mit Sehbehinderungen! Oder allein schon mit Krücken!) – sollte allen, die sich für Bau-Experten halten, mittlerweile klar sein […]