Freisprüche
Im Zweifel für den Angeklagten (Beschuldigten), lautet ein Rechtsgrundsatz, zu dem sich auch das österreichische Strafrecht bekennt. Außer die Richterschaft – die professionelle wie auch die Laienrichter_innen – tragen Scheuklappen: Links über dem Herzen und damit auf der emotionalen Körperseite heißt sie Vorurteil, rechts auf der rationellen, der Vernunftseite heißt sie Antidiskriminierung. Beide verhindern eine den Tatsachen entsprechende Gerechtigkeit – aber Justitia ist ja bekanntlich auch blind […]