Haftungsausschlüsse

Derzeit laufen Überlegungen, Lehrer von Schadenersatzansprüchen schad- und klaglos zu halten, wenn etwa ein chronisch krankes Kind in der Schulzeit ein Leid passiert. Wir erinnern uns noch – es gab einen Todesfall auf einem Schikurs (oder etwas ähnlichem) wegen nicht rechtzeitig erkannter schwerer Krankheit. Das fiebernde Kind war im Hotel zurück gelassen worden und angeblich war auch laufend nach ihm gesehen worden. Tragisch. Und dennoch: Was hätte die Lehrerschaft anderes tun können als das Kind heimschicken – was dann allerdings vermutlich das Organversagen beschleunigt hätte …